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TEAG informiert zur BEV-Insolvenz

Bild: Eine Frau steht vor einer Wand, über ihr viele Fragezeichen
carballo/Fotolia.com

Donnerstag, 31. Januar 2019

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hat beim Amtsgericht München laut Eigenaussage einen Antrag auf Insolvenz gestellt.

Für Sie als betroffene Kunden haben wir einige Fragen und Antworten zusammengetragen, die Ihnen aktuell möglicherweise auf der Seele brennen. Die wichtigste Information vorweg: Ihnen wird NICHT plötzlich der Strom oder das Gas abgedreht!


Was bedeutet die Insolvenz der BEV für mich als betroffener Kunde konkret?

Eine unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich durch § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gesichert. Als örtlicher Grund- und Ersatzversorger übernimmt die TEAG Thüringer Energie automatisch und lückenlos die Ersatzversorgung für betroffene Kunden in ihrem Grundversorgungsgebiet, sobald die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH die Belieferung einstellen muss. In diesem Fall müssen Sie gar nicht tätig werden, Sie werden automatisch vom Netzbetreiber darüber informiert. Gleiches gilt für Kunden in anderen Grundversorgungsgebieten.

Wie geht es dann weiter?

Ein Anrecht auf Ersatzversorgung durch Ihren zuständigen Grund- und Ersatzversorger haben Sie für drei Monate. Danach werden Sie automatisch in die Grundversorgung überführt. Beide Versorgungsangebote haben auf Grund ihrer besonderen Konditionen einen deutlich höheren Preis als andere Produkte in unserem Portfolio.

Sobald Sie in die Grund- und Ersatzversorgung fallen, erhalten Sie deshalb umgehend ein attraktives Angebot von uns. Als erfahrener Energieversorger liegen uns neben fairen Preisen auch kundenfreundliche Laufzeiten und Vertragsbedingungen sowie der vertrauensvolle Umgang mit unseren Kunden an Herzen.

Was kann ich schon jetzt tun?

Unsere Empfehlung an Sie: Kündigen Sie schnellstmöglich Ihren bestehenden Liefervertrag mit der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH. Ein Sonderkündigungsrecht auf Grund der drohenden Insolvenz haben Sie zwar per se nicht, die Praktiken des Energieversorgers in der letzten Zeit liefern jedoch zahlreiche Möglichkeiten, vorzeitig den Vertrag zu verlassen. Nähere Informationen finden Sie auch auf der dazu geschalteten Internetseite der Verbraucherzentrale.

Wo kann ich mich zu den TEAG-Angeboten informieren?

Auf unserer Internetseite finden Sie ausführliche Informationen zu unseren Produkten im Bereich Strom und Erdgas. Über unseren Preisvergleichsrechner können Sie sich unkompliziert das für Sie optimale Angebot zur Energielieferung berechnen lassen.

Wenn Sie zu uns wechseln möchten, kümmern wir uns selbstverständlich um den weiteren Wechselprozess. Wir versuchen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt als unseren Kunden zu beliefern, können aber derzeit nicht absehen, wann Sie die BEV aus Ihrem Vertrag entlässt.

Auch unser Kundenservice steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr telefonisch unter 03641 8171111 oder per Mail an kundenservice@teag.de. Wir bitten Sie um Geduld, da unser Kundenservice gerade durch die Vielzahl der betroffenen Kunden sehr ausgelastet ist.

Wer beantwortet meine Fragen zu bestehenden Abrechnungen und Abschlagszahlungen mit der BEV?

Zu Fragen rund um Ihren derzeit noch bestehenden Vertrag mit der BEV kontaktieren Sie bitte die Servicehotline des Unternehmens unter der Nummer 089 - 120 895 232. Weitere Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite www.bev-inso.de.

Außerdem können Sie sich jederzeit bei Fragen und Problemen an die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie als übergeordnete unabhängige Instanzen wenden.